Angesichts des massiven Zustroms von Immobilienakten beschloss die luxemburgische Regierung, Folgendes zu erlassen eine Zwischenlösung : Die bis zum 30. Juni 2025 vorgesehenen befristeten Steuerhilfen sind nicht nicht verlängertaber gelockert in ihren Anwendungsbedingungen.
Bisher war die steuerliche Förderung auf Käufe beschränkt, bei denen die notarielle Urkunde vor dem 30. Juni 2025 unterzeichnet wurde. Von nun an einen Verkaufskompromiss oder einen Reservierungsvertrag (VEFA) die vor diesem Datum unterzeichnet wurde, genügt.
Die notarielle Beurkundung kann bis zum 30. September 2025 erfolgen.
Eine Maßnahme, die laut Finanzminister Gilles Roth gedacht war, um den Verzögerungen bei Banken und Notaren Rechnung zu tragen.
Hier sind die Vorrichtungen, die beibehalten werden, wenn der Kompromiss rechtzeitig unterzeichnet wird:
- Steuergutschrift für Vermietung : 20.000 € pro natürliche Person
- Registrierungsgebühren : halbierte Steuerbemessungsgrundlage
- Beschleunigte Abschreibung : 6 %
- Kapitalgewinne : reduzierte Besteuerung auf ein Viertel des Gesamtsatzes
- Befreiung : für Kapitalgewinne, die in Sozialmietwohnungen oder A+ Gebäude reinvestiert werden
⚠️ Am Steuergutschrift "Bëllegen Akt" (Bëllegen Akt) für den Kauf eines Hauptwohnsitzes bleibt bei 40 000 € pro Person, ist aber nicht betroffen durch diesen neuen Gesetzentwurf. Er behält seine eigenen Fristen bei.
Wenn Sie sich in einem Kaufprozess befinden, Sie haben bis zum 30. Juni Zeit, um Ihren Kompromiss zu unterzeichnen und eintragen zu lassen (Eintragungsbehörde). und wieder bis zum 30. September, um den Vertrag beim Notar abzuschließen. Ein willkommener Spielraum, um Ihr Projekt zu sichern... und Ihre Steuervorteile!
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