Registrierungsgebühren zum halben Preis!


Registrierungsgebühren auf 3,5 gesenkt %: Gute Nachrichten für den Immobilienmarkt


Bei der Vorstellung des Staatshaushalts für 2025 kündigte Finanzminister Gilles Roth eine neue Maßnahme zugunsten des Immobiliensektors an. Ab dem 1. Oktober 2024 und bis zum 30. Juni 2025 werden die Registrierungsgebühren beim Erwerb von Immobilien um die Hälfte von 7 % auf 3,5 % gesenkt.


💡 Wer ist von dieser Ermäßigung betroffen?


Diese Maßnahme gilt für bestehende Immobilien und Verkauf in einem zukünftigen Zustand der Fertigstellung (VEFA). Ob Sie für einen Hauptwohnsitz oder für eine Investition kaufen, können Sie von dieser deutlichen Senkung profitieren. Dies ist eine gute Gelegenheit, um die Aktivitäten in einem angespannten Immobilienumfeld anzukurbeln.


📝 Ergänzung zum Bëllegen Akt


Der Bëllegen Akt bleibt bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft und bietet eine Steuergutschrift von 40.000 Euro pro Person für einen Hauptwohnsitz, und 20.000 Euro für Investitionen. Nach dem 1. Januar 2025 werden diese Beträge auf 30.000 Euro pro Person für den Hauptwohnsitz revidiert.


📊 Illustration in Zahlen: ein konkretes Beispiel


Nehmen wir als Beispiel ein Paar, das am 9. Oktober 2024 den Kauf eines Hauses im Wert von 1 Million Euro unterschreibt. Dank der Senkung sinken ihre Eintragungskosten auf 35.000 Euro (gegenüber 70.000 Euro nach der alten Gebührenordnung). Außerdem erhalten sie dank des Bëllegen Akt, eine Steuergutschrift von 80.000 Euro, die ihre Kosten vollständig deckt. Sie müssen also keine Registrierungsgebühren zahlen!


Für einen Investor, der eine Wohnung in VEFA für 700.000 Euro kauft, werden die Registrierungskosten auf 24.500 Euro gesenkt, die weitgehend durch die geplante Steuergutschrift von 40.000 Euro gedeckt sind.


👉 Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen! Profitieren Sie von der reduzierten Registrierungsgebühr bis zum 30. Juni 2025 und optimieren Sie Ihren Immobilienkauf!

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